Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 403013
Bibliotheks- Gebäude der Provinzialbibliothek Amberg sowie das römisch-katholische Pfarramt St. Georg sowie ein Teil des dem Max-Reger-Gymnasium angeschlossenen Internats in dem denkmalgeschützten Gebäudekomplex untergebracht. in Amberg im Bundesland Baye

AMBERG 11.09.2018

Luftaufnahme Amberg - Bibliotheks- Gebäude der Provinzialbibliothek Amberg sowie das römisch-katholische Pfarramt St. Georg sowie ein Teil des dem Max-Reger-Gymnasium angeschlossenen Internats in dem denkmalgeschützten Gebäudekomplex untergebracht. in Amberg im Bundesland Baye
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bibliotheks-gebude-provinzialbibliothek-amberg-sowie-rmisch-katholische-pfarramt-georg-sowie-teil-max-reger-gymnasium-angeschlossenen-internats-denkmalgeschtzten-gebudekomplex-untergebracht-amberg-baye-403013.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bibliotheks-gebude-provinzialbibliothek-amberg-sowie-rmisch-katholische-pfarramt-georg-sowie-teil-max-reger-gymnasium-angeschlossenen-internats-denkmalgeschtzten-gebudekomplex-untergebracht-amberg-baye-403013.html

Bibliotheks- Gebäude der Provinzialbibliothek Amberg sowie das römisch-katholische Pfarramt St. Georg sowie ein Teil des dem Max-Reger-Gymnasium angeschlossenen Internats in dem denkmalgeschützten Gebäudekomplex untergebracht. in Amberg im Bundesland Bayern, Deutschland. Foto: Daniel Reiter

Luftbild ID: 403013
Bildauflösung: 8034 x 5356 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 21,26 MB
Bilddateigröße: 123,11 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Daniel Reiter

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal