Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 9196
Baustellen zum Um- und Ausbau des ehemaligen Lehrter Bahnhofes zum Hauptbahnhof der Deutschen Bahn in Berlin

BERLIN MITTE - MOABIT 07.04.1998

Luftbild Berlin Mitte - Moabit - Baustellen zum Um- und Ausbau des ehemaligen Lehrter Bahnhofes zum Hauptbahnhof der Deutschen Bahn in Berlin
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustellen-zum-ausbau-ehemaligen-lehrter-bahnhofes-zum-hauptbahnhof-deutschen-bahn-berlin-9196.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustellen-zum-ausbau-ehemaligen-lehrter-bahnhofes-zum-hauptbahnhof-deutschen-bahn-berlin-9196.html

Blick auf die Baustellen zum Um- und Ausbau des ehemaligen Lehrter Bahnhofes zum Hauptbahnhof der Deutschen Bahn in der deutschen Hauptstadt am Spreeufer im Bezirk Mitte / Ortsteil Moabit. Der Berliner Hauptbahnhof ist der größte Turmbahnhof Europas und wichtigster Eisenbahnknoten Berlins. Das markante Glasfassaden- Gebäude wurde von dem Architekten Meinhard von Gerkan ( Architekturbüro gmp Gerkan, Marg und Partner )entworfen. Der New Yorker Immobilien-Mogul Tishman Speyer wurde von der Bahn AG mit der Entwicklung des Bahnhofs beauftragt. Die Ausführungsplanung und Bauüberwachung übernahm im Auftrag der DB ProjektBau GmbH das Stuttgarter Ingenieurbüro Schlaich, Bergermann und Partner. Die Glasfassaden wurden durch die DORMA-Glas GmbH hergestellt. Baufirmen waren die STRABAG AG und die WALTERBAU. Station construction site of Deutsche Bahn in Berlin. www.deutschebahn.com / www.dorma-glas.de / www.strabag.de

Luftbild ID: 9196
Bildauflösung: 5584 x 3704 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 9,05 MB
Bilddateigröße: 59,17 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter