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Baustelle zum Umbau der ehemaligen Opernwerkstätten zum Zentralcampus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch ( HfS ) an der Zinnowitzer Straße im Stadtteil Mitte in Berlin

BERLIN 25.09.2018

Berlin von oben - Baustelle zum Umbau der ehemaligen Opernwerkstätten zum Zentralcampus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch ( HfS ) an der Zinnowitzer Straße im Stadtteil Mitte in Berlin
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-umbau-ehemaligen-opernwerksttten-zum-zentralcampus-hochschule-schauspielkunst-ernst-busch-hfs-zinnowitzer-strasse-stadtteil-mitte-berlin-384690.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-umbau-ehemaligen-opernwerksttten-zum-zentralcampus-hochschule-schauspielkunst-ernst-busch-hfs-zinnowitzer-strasse-stadtteil-mitte-berlin-384690.html

Baustelle zum Umbau der ehemaligen Opernwerkstätten zum Zentralcampus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch (HfS) an der Zinnowitzer Straße im Stadtteil Mitte in Berlin. Weiterführende Informationen bei: ENGINEERING-CONSULT Gesellschaft für Heizung, Lüftung und Sanitär mbH, Freese AG, Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Metalltechnik Kuhle GmbH, O&O Ortner & Ortner Baukunst Gesellschaft von Architekten mbH. www.hfs-berlin.de / www.ortner-ortner.com / www.gtf-freese.de / www.dhib.de / www.engineering-consult.de / www.metalltechnik-kuhle.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 384690
Bildauflösung: 7041 x 4694 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,95 MB
Bilddateigröße: 94,56 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal