Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 449594
Baustelle zum Umbau des ehemaligen Kaufhaus zu einem Büro- und Geschäftshaus in Herne im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

HERNE 03.03.2020

Herne von oben - Baustelle zum Umbau des ehemaligen Kaufhaus zu einem Büro- und Geschäftshaus in Herne im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-umbau-ehemaligen-kaufhaus-einem-bro-geschftshaus-herne-nordrhein-westfalen-deutschland-449594.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-umbau-ehemaligen-kaufhaus-einem-bro-geschftshaus-herne-nordrhein-westfalen-deutschland-449594.html

Baustelle zum Umbau des ehemaligen Kaufhaus zu einem Büro- und Geschäftshaus "Neue Höfe" an der Bahnhofstraße - Robert-Brauner-Platz in Herne im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Frühere Bezeichnungen der Immobilie waren Warenhaus Althoff bzw. HERTIE - Kaufhaus. Weiterführende Informationen bei: Dipl. Ing. Frank Drews - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Freundlieb Bauunternehmung GmbH & Co. KG, HPP Architekten GmbH, Landmarken AG, RSG Group GmbH, ZED Baugesellschaft mbH. www.landmarken-ag.de / www.hpp.com / www.freundlieb.de / www.zedbau.de / www.ing-drews.de / www.rsggroup.com / www.mcfit.com Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 449594
Bildauflösung: 6720 x 4330 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 16,15 MB
Bilddateigröße: 83,25 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal