Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 513717
Baustelle zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses des "Paseo Carré" an der Landsberger Straße - Offenbachstraße in München im Bundesland Bayern, Deutschland

MüNCHEN 06.07.2021

Luftaufnahme München - Baustelle zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses des Paseo Carré an der Landsberger Straße - Offenbachstraße in München im Bundesland Bayern, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-wohn-geschftshauses-paseo-carr-landsberger-strasse-offenbachstrasse-mnchen-bayern-deutschland-513717.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-wohn-geschftshauses-paseo-carr-landsberger-strasse-offenbachstrasse-mnchen-bayern-deutschland-513717.html

Baustelle zum Neubau eines Mehrfamilien- Wohn- und Geschäftshauses des "Paseo Carré" an der Landsberger Straße - Offenbachstraße im Ortsteil Pasing-Obermenzing in München im Bundesland Bayern, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Köster GmbH, M-CONCEPT Real Estate GmbH & Co. KG, liebald+aufermann landschaftsarchitekten PartG mbB. www.m-concept.de / www.koester-bau.de / www.liebald-aufermann.de / www.paseo-carre.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 513717
Bildauflösung: 7574 x 5050 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 14,75 MB
Bilddateigröße: 109,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal