Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 447969
Baustelle zum Neubau eines Stadtvilla - Wohnhaus- Siedlung in Schwerin im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

SCHWERIN 16.01.2020

Luftaufnahme Schwerin - Baustelle zum Neubau eines Stadtvilla - Wohnhaus- Siedlung in Schwerin im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-stadtvilla-wohnhaus-siedlung-schwerin-mecklenburg-vorpommern-deutschland-447969.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-stadtvilla-wohnhaus-siedlung-schwerin-mecklenburg-vorpommern-deutschland-447969.html

Baustelle zum Stadtvilla - Neubau eines Mehrfamilien- Wohnhaus- Siedlung an der Anne-Frank-Straße - Bernhard-Schwentner-Straße in Schwerin im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Andreas Rossmann Freier Architekt BDA Freie Planungsgesellschaft mbH, Groth & Co. Bau- und Beteiligungs GmbH & Co. KG, Hermann Schütt Hoch- und Tiefbau Schwerin GmbH & Co.KG, SWG Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG. www.rossmann-architekt.de / www.swg-schwerin.de / www.groth-gruppe.de / www.hs-bau.gmbh Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 447969
Bildauflösung: 7699 x 5133 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 6,69 MB
Bilddateigröße: 113,06 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal