Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 471410
Baustelle zum Neubau einer Mehrfamilienhaus-Wohnanlage " Niederkasseler Lohweg 20 " in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

DüSSELDORF 12.08.2020

Düsseldorf von oben - Baustelle zum Neubau einer Mehrfamilienhaus-Wohnanlage Niederkasseler Lohweg 20 in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-mehrfamilienhaus-wohnanlage-niederkasseler-lohweg-dsseldorf-nordrhein-westfalen-deutschland-471410.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-mehrfamilienhaus-wohnanlage-niederkasseler-lohweg-dsseldorf-nordrhein-westfalen-deutschland-471410.html

Baustelle zum Neubau einer Mehrfamilienhaus- Wohnanlage " Niederkasseler Lohweg 20 " im Ortsteil Lörick in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: GWI Bauunternehmung GmbH, Instone Real Estate Group AG, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Niederlassung Bonn, Stadtplanung Zimmermann GmbH, geitner architekten GmbH. www.stadtplanung-zimmermann.de / www.geitnerarchitekten.de / www.rmpsl.la / www.gwi-bau.de / www.instone.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 471410
Bildauflösung: 6720 x 4480 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 18,07 MB
Bilddateigröße: 86,13 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal