Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 458581
Baustelle zum Neubau des Hochhaus- Gebäudekomplexes des "UpperNord Tower" an der Mercedesstraße im Ortsteil Düsseltal in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

DüSSELDORF 23.04.2020

Luftaufnahme Düsseldorf - Baustelle zum Neubau des Hochhaus- Gebäudekomplexes des UpperNord Tower an der Mercedesstraße im Ortsteil Düsseltal in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-hochhaus-gebudekomplexes-uppernord-tower-mercedesstrasse-ortsteil-dsseltal-dsseldorf-nordrhein-westfalen-deutschland-458581.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-hochhaus-gebudekomplexes-uppernord-tower-mercedesstrasse-ortsteil-dsseltal-dsseldorf-nordrhein-westfalen-deutschland-458581.html

Baustelle zum Neubau des Hochhaus- Gebäudekomplexes des "UpperNord Tower" an der Mercedesstraße mit Blick auf eine Baustelle am Campus- Gebäude der Hochschule Düsseldorf im Ortsteil Düsseltal in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: BAUER AG, BAUER Spezialtiefbau GmbH, Consus Real Estate AG (ehemals CG Gruppe AG), Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH. www.cg-gruppe.de / www.sauerbruchhutton.de / www.bauer.de / www.hs-duesseldorf.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 458581
Bildauflösung: 6720 x 4480 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 18,1 MB
Bilddateigröße: 86,13 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal