Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 670450
Baustelle zum Neubau eines Forschungs- Gebäudes und Bürokomplex " Leibniz-Institut für Länderkunde " in Leipzig im Bundesland Sachsen, Deutschland

LEIPZIG 12.06.2025

Leipzig von oben - Baustelle zum Neubau eines Forschungs- Gebäudes und Bürokomplex Leibniz-Institut für Länderkunde in Leipzig im Bundesland Sachsen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-forschungs-gebudes-brokomplex-leibniz-institut-lnderkunde-leipzig-sachsen-deutschland-670450.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-forschungs-gebudes-brokomplex-leibniz-institut-lnderkunde-leipzig-sachsen-deutschland-670450.html

Baustelle zum Neubau eines Forschungs- Gebäudes und Bürokomplex " Global Hub " - " Leibniz-Institut für Länderkunde " an der Windmühlenstraße - Brüderstraße im Ortsteil Zentrum in Leipzig im Bundesland Sachsen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: GP Günter Papenburg AG, Henchion+Reuter, Max Bögl Bauservice GmbH & Co. KG, Riedel Bau AG, wittig brösdorf architekten. www.wbarchitekten.de / www.henchion-reuter.com / www.gp.ag / www.max-boegl.de / www.riedelbau.de Foto: Robert Grahn

English view

Luftbild ID: 670450
Bildauflösung: 7620 x 5072 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 14,2 MB
Bilddateigröße: 110,57 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Dieses Pressefoto stellt ein unverbindliches Informationsangebot ohne inhaltliche Gewähr dar, welches dem Medien- und Presseprivileg nach Art. 85 DSGVO, Art. 5 GG unterliegt. Auf Anfragen zur honorarfreien Nutzung unseres Luftbildmaterials bitten wir zu verzichten! Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.glori.legal