Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 610674
Baustelle zum Neubau eines Forschungs- Gebäudes und Bürokomplex des " Forschungszentrum CALEDO " im Ortsteil Barop in Dortmund im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

DORTMUND 27.04.2023

Dortmund von oben - Baustelle zum Neubau eines Forschungs- Gebäudes und Bürokomplex des Forschungszentrum CALEDO im Ortsteil Barop in Dortmund im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-forschungs-gebudes-brokomplex-forschungszentrum-caledo-ortsteil-barop-dortmund-nordrhein-westfalen-deutschland-610674.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-forschungs-gebudes-brokomplex-forschungszentrum-caledo-ortsteil-barop-dortmund-nordrhein-westfalen-deutschland-610674.html

Baustelle zum Neubau eines Forschungs- Gebäudes und Bürokomplex des " Forschungszentrum CALEDO " im Technologiepark Dortmund an der Otto-Hahn-Straße im Ortsteil Barop in Dortmund im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Gerber Architekten GmbH, Technische Universität Dortmund. www.tu-dortmund.de / www.gerberarchitekten.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 610674
Bildauflösung: 8760 x 5843 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 23,28 MB
Bilddateigröße: 146,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal