Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 500337
Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung an der Warsbergstraße im Ortsteil Brühlervorstadt in Erfurt im Bundesland Thüringen, Deutschland

ERFURT 25.03.2021

Luftaufnahme Erfurt - Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung an der Warsbergstraße im Ortsteil Brühlervorstadt in Erfurt im Bundesland Thüringen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-warsbergstrasse-ortsteil-brhlervorstadt-erfurt-thringen-deutschland-500337.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-warsbergstrasse-ortsteil-brhlervorstadt-erfurt-thringen-deutschland-500337.html

Wohngebiets- Baustelle mit Mehrfamilienhaussiedlung- Neubau an der an der Warsbergstraße im Ortsteil Brühlervorstadt in Erfurt im Bundesland Thüringen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Adobe Architekten + Ingenieure GmbH, Gerüstbau Bröder & Co GmbH, HK Immobilienmanufaktur GmbH, Kahlo Ingenieurbüro, Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen), Nadine Stevens Architektur, WARESA Bau GmbH. www.waresa.de / www.broeder-geruestbau.de / www.adobe.eco / www.ing-kahlo.de / www.immobilien-manufaktur.eu / www.nadinestevens.de / www.leg-thueringen.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 500337
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 9,45 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal