Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 605841
Baustelle Wohn- und Geschäftshaus Viertel entlang des Kunst- und Kreativquartier "Alte Feuerwache" in Potsdam im Bundesland Brandenburg, Deutschland

POTSDAM 28.02.2023

Luftaufnahme Potsdam - Baustelle Wohn- und Geschäftshaus Viertel entlang des Kunst- und Kreativquartier Alte Feuerwache in Potsdam im Bundesland Brandenburg, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohn-geschftshaus-viertel-entlang-kunst-kreativquartier-alte-feuerwache-potsdam-brandenburg-deutschland-605841.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohn-geschftshaus-viertel-entlang-kunst-kreativquartier-alte-feuerwache-potsdam-brandenburg-deutschland-605841.html

Baustelle zum Neubau des Wohn- und Geschäftshaus Viertel entlang des Kunst- und Kreativquartier "Alte Feuerwache" an der Spornstraße - Straße Neue Plantage im Ortsteil Nördliche Innenstadt in Potsdam im Bundesland Brandenburg, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Glockenweiß GmbH, MVRDV Germany, Michels Architekturbüro GmbH, Sanierungsträger Potsdam GmbH, WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG. www.glockenweiss.de / www.mvrdv.com / www.potsdamermitte.de / www.mic-arc.de / www.wolff-mueller.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 605841
Bildauflösung: 7926 x 5284 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 15,8 MB
Bilddateigröße: 119,82 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal