Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 141294
Baustelle Überleiter vom Senftenberger See zum Geierswalder Seer in der Lausitzer Seenland bei Großkoschen

GROßKOSCHEN 06.05.2011

Großkoschen von oben - Baustelle Überleiter vom Senftenberger See zum Geierswalder Seer in der Lausitzer Seenland bei Großkoschen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-berleiter-senftenberger-see-zum-geierswalder-seer-lausitzer-seenland-bei-grosskoschen-141294.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-berleiter-senftenberger-see-zum-geierswalder-seer-lausitzer-seenland-bei-grosskoschen-141294.html

Baustelle des Durchstiches / Überleiter vom Senftenberger See zum Geierswalder Seer in der Lausitzer Seenland bei Großkoschen. Das Lausitzer Seenland mit seinen zehn Bergbaufolgeseen soll mit 13 Überleitern in ein schiffbares mit allen Seen verbundenes Seengebiet zusammengeführt werden. Beim Projekt Überleiter 12 erfolgt die Verbindung zwischen den beiden Seen mittels zweier Tunnel / Unterquerung zum einenn der Bundesstraße B 96 und zum an deren des noch zu verlegendem Wasserlaufs der Schwarzen Elster. Am Oberen Vorhafen erfolgt der Bau einer Schleuse / Schlausenanlage im Auftrag der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, LMBV. Link from the site of Lake Senftenberg Geierswalder the Seer in the Lusatian Lakeland at Großkoschen. www.lmbv.de / www.strabag.com

Luftbild ID: 141294
Bildauflösung: 4256 x 2832 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,78 MB
Bilddateigröße: 34,48 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter