Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 654301
Baustelle zu Sanierungs- und Umbauarbeiten am Kirchengebäude " Antonius- Quartier " in Bochum im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

BOCHUM 25.10.2024

Luftaufnahme Bochum - Baustelle zu Sanierungs- und Umbauarbeiten am Kirchengebäude Antonius- Quartier in Bochum im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-sanierungs-umbauarbeiten-kirchengebude-antonius-quartier-bochum-nordrhein-westfalen-deutschland-654301.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-sanierungs-umbauarbeiten-kirchengebude-antonius-quartier-bochum-nordrhein-westfalen-deutschland-654301.html

Baustelle zu Sanierungs- und Umbauarbeiten am Kirchengebäude St. Antoniuskirche zum " Antonius-Quartier " an der Arnoldstraße - Antoniusstraße - Bessemerstaße im Ortsteil Innenstadt in Bochum im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: E+V Hamburg Immobilien GmbH, Engel & Völkers AG, EuV Projekte Berlin GmbH - Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, GLUBO Immobilienkonzepte. www.antonius-quartier.de / www.glubo.de / www.engelvoelkers.com Foto: Hans Blossey

English view

Luftbild ID: 654301
Bildauflösung: 8760 x 5843 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 24,11 MB
Bilddateigröße: 146,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal