Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 445336
Baustelle der Neubau- Gebäude des Altersheim - Seniorenresidenz mit Wohngemeinschaften an der Haßlinghauser Straße im Ortsteil Heck in Gevelsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

GEVELSBERG 21.01.2020

Luftbild Gevelsberg - Baustelle der Neubau- Gebäude des Altersheim - Seniorenresidenz mit Wohngemeinschaften an der Haßlinghauser Straße im Ortsteil Heck in Gevelsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-neubau-gebude-altersheim-seniorenresidenz-wohngemeinschaften-hasslinghauser-strasse-ortsteil-heck-gevelsberg-nordrhein-westfalen-deutschland-445336.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-neubau-gebude-altersheim-seniorenresidenz-wohngemeinschaften-hasslinghauser-strasse-ortsteil-heck-gevelsberg-nordrhein-westfalen-deutschland-445336.html

Baustelle der Neubau- Gebäude des Altersheim - Seniorenresidenz mit Wohngemeinschaften an der Haßlinghauser Straße im Ortsteil Heck in Gevelsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Evangelische Stiftung Volmarstein, urwohnen GmbH. www.urwohnen.de / www.esv.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 445336
Bildauflösung: 6720 x 4480 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 14,13 MB
Bilddateigröße: 86,13 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal