Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 377659
Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses Universitätsklinikum Essen in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen - NRW, Deutschland

ESSEN 30.07.2018

Essen aus der Vogelperspektive: Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses Universitätsklinikum Essen in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen - NRW, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-klinikgelnde-krankenhauses-universittsklinikum-essen-essen-nordrhein-westfalen-nrw-deutschland-377659.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-klinikgelnde-krankenhauses-universittsklinikum-essen-essen-nordrhein-westfalen-nrw-deutschland-377659.html

Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau der Kinderklinik auf dem Klinikgelände des Krankenhauses Universitätsklinikum Essen in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen - NRW, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten GbR, ITR – Ingenieurbüro für Gebäudetechnik GmbH, Nickl & Partner Architekten AG. www.heinlewischerpartner.de / www.uk-essen.de / www.nickl-partner.com / www.itr-planung.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 377659
Bildauflösung: 6720 x 4432 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 15,9 MB
Bilddateigröße: 85,21 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal