Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 554998
Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses " Elbe Klinikum " in Stade im Bundesland Niedersachsen, Deutschland

STADE 23.04.2022

Stade von oben - Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses Elbe Klinikum in Stade im Bundesland Niedersachsen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-klinikgelnde-krankenhauses-elbe-klinikum-stade-niedersachsen-deutschland-554998.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-klinikgelnde-krankenhauses-elbe-klinikum-stade-niedersachsen-deutschland-554998.html

Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses " Elbe Klinikum " an der Bremervörder Straße im Ortsteil Wiepenkathen in Stade im Bundesland Niedersachsen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: BUSS WEBER architektur & generalplanung, Ed. Züblin AG, Elbe Kliniken Stade-Buxtehude GmbH, GSP Gerlach Schneider Partner Architekten mbB, Ingenieurbüro Wichmann GmbH, Witt Elektro GmbH. www.elbekliniken.de / www.buss-weber.de / www.ib-wichmann.de / www.witt-es.de / www.zueblin.de / www.architekten-gsp.de Foto: Martin Elsen

Luftbild ID: 554998
Bildauflösung: 6126 x 4084 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 33,5 MB
Bilddateigröße: 71,58 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Martin Elsen

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal