Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 97639
Baustelle City-Tunnel und Portikus Leipzig-Bayerischer Bf

LEIPZIG 17.06.2009

Leipzig aus der Vogelperspektive: Baustelle City-Tunnel und Portikus Leipzig-Bayerischer Bf
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-city-tunnel-portikus-leipzig-bayerischer-bf-97639.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-city-tunnel-portikus-leipzig-bayerischer-bf-97639.html

Blick auf die Baustelle vom City-Tunnel auf Höhe vom Leipzig-Bayerischen Bahnhof. Der City-Tunnel ist ein im Bau befindlicher Eisenbahntunnel mit zwei Tunnelröhren und einem Gleis je Richtung. Er wird den Leipziger Hauptbahnhof mit dem zwei Kilometer entfernten Bayerischen Bahnhof verbinden und gilt als das derzeit anspruchsvollste Bauprojekt in Deutschland. Die Bauarbeiten haben im Juli 2003 begonnen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 soll das Projekt beendet und für den Zugverkehr freigegeben werden. Der Leipzig Bayerische Bahnhof befindet sich südöstlich der Leipziger Altstadt am Bayrischen Platz. Mit seiner Inbetriebnahme im Jahr 1842 gilt er als der älteste erhaltene Kopfbahnhof Deutschlands. Noch heute erhalten ist der zu den Gleisen quergestellte Portikus, der zugleich den nördlichen Giebel der Bahnhofshalle bildete und durch dessen vier torartige Bögen je ein Gleis führte.

Luftbild ID: 97639
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,78 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter