Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 107079
Bau einer Straße in Frankfurt Riedberg

FRANKFURT AM MAIN 29.06.2009

Frankfurt am Main aus der Vogelperspektive: Bau einer Straße in Frankfurt Riedberg
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bau-strasse-frankfurt-riedberg-107079.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bau-strasse-frankfurt-riedberg-107079.html

Blick auf den Bau einer Strasse an der A 661 im Wohngebiet des neu entstehenden Stadtbezirkes Riedberg von Frankfurt am Main in Hessen. Im Nordwesten der Mainmetropole wächst der neue Stadtteil mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, Wohnungen, Geschäften, Parks, Restaurants, Büros, Kindereinrichtungen, Schulen, Arztpraxen, Hotels und Dienstleistungsbetrieben. Bis zum Jahr 2017 soll die Großsiedlung ca. 6000 Wohneinheiten mit rund 15.000 Einwohnern haben. In der Science City, die sich direkt neben dem Wohngebiet befindet, mit dem Universitätscampus der Johann Wolfgang Goethe-Universität und seinen angegliederten Instituten, Zentren und Firmen sollen viele Arbeitsplätze entstehen. Kontakt: HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Zur Kalbacher Höhe 15, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69 951 166 0, www.riedberg-ffm.de; Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedbergers e.V., www.ig-riedberg.de

Luftbild ID: 107079
Bildauflösung: 2848 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,96 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter