Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 80967
Areal des neuen Solarparkes Rote Jahne in Sachsen

WALDPOLENZ / ROTE JAHNE 07.05.2008

Waldpolenz / Rote Jahne aus der Vogelperspektive: Areal des neuen Solarparkes Rote Jahne in Sachsen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/areal-neuen-solarparkes-rote-jahne-sachsen-80967.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/areal-neuen-solarparkes-rote-jahne-sachsen-80967.html

Blick auf das Areal des neuen Solarparkes Rote Jahne, im Jahr 2007 speiste er bereits Strom im Wert von 2,1 Mio. Euro in das Stromnetz ein. Das ehemaligen Geländes des Flugplatz Eilenburg wurde in den 1930er Jahren gebaut. Zu DDR-Zeiten wurde er vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi) betrieben. Mit dem Anschluss an das Stromnetz hat die juwi solar GmbH aus Bolanden (Rheinland-Pfalz) nun den Bau des Solarprojektes " Energiepark Waldpolenz " im Landkreis Delitzsch nordöstlich??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

Luftbild ID: 80967
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,21 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal