Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 172278
Appartementhäuser des Olympischen Dorfs und der Bahnhof Stratford Station am Victory Park im Stadtbezirk Stratford in London in der Grafschaft Greater London in Großbritannien

LONDON 20.06.2012

London von oben - Appartementhäuser des Olympischen Dorfs und der Bahnhof Stratford Station am Victory Park im Stadtbezirk Stratford in London in der Grafschaft Greater London in Großbritannien
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/appartementhuser-olympischen-dorfs-bahnhof-stratford-station-victory-park-stadtbezirk-stratford-london-grafschaft-greater-london-grossbritannien-172278.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/appartementhuser-olympischen-dorfs-bahnhof-stratford-station-victory-park-stadtbezirk-stratford-london-grafschaft-greater-london-grossbritannien-172278.html

Blick auf Appartementhäuser des Olympischen Dorfs und den Bahnhof Stratford Station am Victory Park im Stadtbezirk Stratford in London in der Grafschaft Greater London in Großbritannien. Hier waren alle Olympia Athleten untergebracht. Außerdem fanden hier viele sportliche- und kulturelle Veranstaltungen während der Olympischen Spiele 2012 statt. Victoria Park ist einer der wichtigsten historischen, öffentlichen Londoner Parks und einer seiner ältesten. Architekten waren Caruso St. John, Ian Ritchie, Lifschutz Davidson Sandilands, Rijke Marsh Morgan, DSDHA, Denton Corker Marshall und Eric Parry. Fürdie Landschaftsplanung war das Büro Vogt in Zusammenarbeit mit Patel Tylor und Fletcher Priest zuständig. www.carusostjohn.com / www.ianritchiearchitects.co.uk / www.lifschutzdavidson.com / www.drmm.co.uk / www.dsdha.co.uk / www.dentoncorkermarshall.com / www.ericparryarchitects.co.uk / www.vogt-la.com / www.pateltaylor.co.uk / www.fletcherpriest.com

Luftbild ID: 172278
Bildauflösung: 3837 x 2548 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,15 MB
Bilddateigröße: 27,97 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal