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Luftaufnahme 519575
Abriß- und Entsorgungsarbeiten an den Trümmer- Resten auf dem ehemaligen Gelände "Jahnel-Kestermann" mit Blick auf das Verwaltungsgebäude der "Berufsgenossenschaft Rohstoffe & chemische Industrie Bezirksdirektion" im Ortsteil Wiemelhausen in Bochum im Bun

BOCHUM 21.09.2021

Bochum aus der Vogelperspektive: Abriß- und Entsorgungsarbeiten an den Trümmer- Resten auf dem ehemaligen Gelände Jahnel-Kestermann mit Blick auf das Verwaltungsgebäude der Berufsgenossenschaft Rohstoffe & chemische Industrie Bezirksdirektion im Ortsteil Wiemelhausen in Bochum im Bun
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Abriss, Abbruch- und Entsiegelungs- Arbeiten an den Gebäude- Resten auf dem ehemaligen Gelände "Jahnel-Kestermann" mit Blick auf das Verwaltungsgebäude der staatlichen Behörde der "Berufsgenossenschaft Rohstoffe & chemische Industrie Bezirksdirektion" im Ortsteil Wiemelhausen in Bochum im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Auf dem Gelände entstehen Wohngebäude der Mehrfamilienhaussiedlung "ParkViertel Hunscheidtstraße". Weiterführende Informationen bei: BPD Immobilienentwicklung GmbH, RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH. www.bochum-wirtschaft.de / www.bgrci.de / www.bpd-de.de / www.parkviertel-bochum.de / www.rkw.plus Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 519575
Bildauflösung: 8192 x 5464 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 22,19 MB
Bilddateigröße: 128,06 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal