Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 145649
Letzte Vorbereitungen zum Papstbesuch Papst Benedikt XVI auf dem Fluggelände des City Flugplatzes Freiburg, Baden-Württemberg

FREIBURG IM BREISGAU 14.09.2011

Luftaufnahme Freiburg im Breisgau - Letzte Vorbereitungen zum Papstbesuch Papst Benedikt XVI auf dem Fluggelände des City Flugplatzes Freiburg, Baden-Württemberg
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/letzte-vorbereitungen-zum-papstbesuch-papst-benedikt-xvi-fluggelnde-city-flugplatzes-freiburg-baden-wrttemberg-145649.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/letzte-vorbereitungen-zum-papstbesuch-papst-benedikt-xvi-fluggelnde-city-flugplatzes-freiburg-baden-wrttemberg-145649.html

Der City Flughafen Freiburg im Stadtbezirk Nord in Freiburg, Baden-Württemberg. Auf dem Gelände finden letzte Vorbereitungen für den Papstbesuch statt. Die Erzdiözese Freiburg lädt Christen zum Gebet für den Besuch von Papst Benedikt XVI. ein. Aufgestellt wurden 5000 massive Holzbänke für je 20 Personen und eine Papst- Bühne. The city airport Freiburg in the borough North in Freiburg, Baden-Wuerttemberg. On the area preparations for the upcoming visit of the pope on 24. and 25. september 2011 take place. www.city-flugplatz-freiburg.de / www.papst-in-freiburg.de Foto: Münzer

Luftbild ID: 145649
Bildauflösung: 3648 x 2673 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,45 MB
Bilddateigröße: 27,9 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Oliver Münzer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter